Barrierefreiheit ("Accessibility")

"Barrierefrei sind […] Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“ (§ 4 Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze, Behindertengleichstellungsgesetz - BGG vom 1. Mai 2002). 

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Letzte Aktualisierung dieser Seite am 03.02.2021